erdbestattung
der/ die verstorbene wird in einem sarg der erde übergeben. Die grabtiefe und ruhezeit wird örtlich vorgeschrieben. die vorgegebene ruhezeit garantiert eine ausreichende verwesung. erdbestattungen müssen frühstens 48 stunden und spätestens 96 stunden nach dem festgestellten tod stattfinden.
der/ die verstorbene wird in einem sarg der erde übergeben. Die grabtiefe und ruhezeit wird örtlich vorgeschrieben. die vorgegebene ruhezeit garantiert eine ausreichende verwesung. erdbestattungen müssen frühstens 48 stunden und spätestens 96 stunden nach dem festgestellten tod stattfinden.